Mit der neuen Funktion Übergangspflege können Sie direkt auf der Pflegeplatzmanager-Plattform die Anforderungen zur Dokumentation erfüllen und so schnell und wirtschaftlich die Übergangspflege umsetzen.
Die Einführung der Übergangspflege nach §39e SGB V bietet Krankenhäusern und Kliniken eine neue Leistung, die aber auch mit neuen Herausforderungen verknüpft ist. Vor allem die zeitintensive Dokumentation stellt sich als großer Aufwand dar, ist aber notwendig, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Mit dem Pflegeplatzmanager bieten wir für diese Herausforderungen eine digitale Lösung, die vereinfacht und entlastet.
Mit der neuen Funktion kann aus dem bereits aktiven Hilfegesuch eine Anlage zur Dokumentationsvereinbarung Übergangspflege Krankenhaus erstellt werden. Dazu werden die bereits im Hilfegesuch hinterlegten und angefragten Nachversorger automatisch übernommen und anforderungsgerecht abgebildet. Mithilfe einer Eingabemaske besteht jederzeit die Möglichkeit für Ergänzungen. Nach einmaliger Angabe der zu adressierenden Nachversorger werden alle gewünschten Einrichtungen zeitgleich kontaktiert und der Prozess nach vorgegebenem Muster dokumentiert. Mit der entstandenen PDF-Datei kann nun die Übermittlung zur Abrechnung gegenüber den Krankenkassen erfolgen.
Senden Sie uns Ihre Anfrage einfach per Formular. Unser Team wird sich bei Ihnen melden und Ihnen das unverbindliche Angebot zusenden. Auch bei Rückfragen zu unserer Lösung stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Sie können alternativ per E-Mail an info@pflegeplatzmanager.de Ihr Angebot anfordern oder uns telefonisch unter der 03661 – 44251-00 erreichen.
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Die Dokumentationsvereinbarung zur Übergangspflege im Krankenhaus legt eine entsprechende Pflicht zur nachweisbaren Dokumentation fest. Die Sozialdienste der Kliniken müssen unter anderem mindestens 20 nachversorgende Einrichtungen kontaktieren. Erst wenn keiner dieser Nachversorger eine Anschlussversorgung gewährleisten kann, ist eine Abrechnung der Übergangspflege möglich. Entsprechend dem Muster zur Dokumentation muss jener Ablauf entsprechend des Musters im Einzelnen nachprüfbar bereitgestellt werden.
Daraus resultierend ergeben sich für Krankenhäuser & Kliniken zahlreiche prozessbedingte Herausforderungen. Um die Anforderungen in Hinsicht auf Dokumentations- und Nachweispflicht zu erfüllen, sind ressourcen- und zeitintensive Anstrengungen nötig. Sozialdienstmitarbeitern fehlt somit Zeit für andere Dinge. Für die Anbindung der Übergangspflege an bereits vorhandene Systeme sind zudem umfangreiche Absprachen nötig. Die Wirtschaftlichkeit ist durch das Verhältnis des Aufwands zur entstehenden Vergütung nur erschwert gegeben.