Digitalisierung der Krankenhäuser
mit dem Krankenhaus­zukunftsgesetz

Der Pflegeplatzmanager

  • ist förderfähig.
  • unterstützt Sie bei der Beantragung der Förderung.
  • begleitet Sie in die digitale Zukunft.
  • als einheitliche und flächendeckende Lösung.

Wir bieten Ihnen mit dem Pflegeplatzmanager eine onlinebasierte Plattform für ihr Entlassmanagement, die von Bund und Ländern vor dem Hintergrund des Krankenhauszukunftsgesetzes mindestens zu 70 Prozent förderfähig ist. Welche vorgeschriebenen MUSS-Kriterien wir für den Fördertatbestand 2 „Digitales Patientenportal“ bereits jetzt schon erfüllen, zeigen wir Ihnen hier. Außerdem helfen wir Ihnen direkt bei der Beantragung mit einer bereits vorausgefüllten Bedarfsmeldung und Projektskizze.

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Der Bund stellt ab dem 01. Januar 2021 drei Milliarden Euro für das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ bereit. Durch diese Möglichkeit können Digitalisierungsmaßnahmen, wie sie der Pflegeplatzmanager bietet, gefördert werden. Dabei werden 70 % der Kosten durch den Bund und bis zu 30 % der Kosten durch die Bundesländer übernommen.

Icon Pflegeplatzmanager

Ihr Patientenportal mit dem Pflegeplatzmanager

Bereits seit 2018 bietet die Pflegeplatzmanager GmbH Kliniken, Rehaeinrichtungen und Nachversorgern deutschlandweit eine digitale Komplettlösung für Ihr Entlass-, Aufnahme- und Überleitmanagement an. Das Ziel des Pflegeplatzmanagers: Alle Akteure im Gesundheitswesen übergreifend miteinander vernetzen und damit Gesundheitsregionen schaffen. Das beschleunigt die Patientenvermittlung, vereinfacht die Nach- sowie Weiterversorgersuche und entlastet durch deutlich geringeren Dokumentationsaufwand und schlankere Arbeitsprozesse das Klinikpersonal. Inzwischen nutzen deutschlandweit 621 Krankenhäuser und Rehakliniken die Plattform und können 28.000 Nachversorger kontaktieren.

Die Pflegeplatzmanager GmbH stellt Kliniken eine digitale Plattformlösung bereit, die ein gesetzes- und vertragskonformes Entlass- und Überleitmanagement abbildet. Damit können komplexe Versorgungspfade zielführend koordiniert werden, um Patienten die passgenaue Versorgung in den Bereichen ambulante oder stationäre Pflege, Anschlussheilbehandlung, Geriatrische Rehabilitation oder Neurologische Frührehabilitation, Heil- und Hilfsmittelversorgung sowie Krankentransport zukommen zu lassen.

Die Pflegeplatzmanager-Plattform erfüllt schon jetzt alle Muss-Anforderungen für den Punkt 4.3.2.3 „Digitales Entlassmanagement“ des „Fördertatbestand 2 – Patientenportale“ nach §19 Abs. 1 Satz 1Nr. 2 KHSFV.

Zusammen mit unseren etablierten Kooperationspartnern erhalten Sie eine integrative Komplettlösung, die alle Segmente eines digitalen Patientenportals vom Aufnahme- über das Behandlungs- bis hin zum Entlass- und Überleitungsmanagement abdeckt. Im Rahmen der gemeinsamen Implementierung werden relevante systemübergreifende Funktionen, unter Einbindung des KIS, ganzheitlich konzipiert und für ein reibungsloses Zusammenspiel als Gesamtsystem eingeführt.

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Icon Anforderungen

Muss-Anforderungen an Patientenportale für das Entlassmanagement

Der Pflegeplatzmanager erfüllt alle Muss-Anforderungen für den Punkt Digitales Entlassmanagement im Fördertatbestand 2 – Patientenportale.
Eine Übersicht zur Erfüllung der Muss-Kriterien können Sie sich hier herunterladen.

Speicherung von Patientendaten in elektronischer Patientenakte

  • Strukturierter Datenaustausch zwischen Leistungserbringern
  • Bereitstellung von Dokumenten an nachgelagerte Leistungserbringer

Strukturierter Datenaustausch und Dokumentenübermittlung

  • Möglichkeit der Meldung des Versorgungsbedarfs von nachgelagerten Leistungserbringern
  • Möglichkeit der Rückmeldung hinsichtlich freier Kapazitäten

Melde- und Suchsystem auf Basis einer digitalen Plattform

  • Möglichkeit der Speicherung von Daten der Patientinnen und Patienten in deren elektronischen Patientenakte

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung einer Förderung im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes und stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung. Füllen Sie das Kontaktformular aus und Ihr persönlicher Ansprechpartner meldet sich bei Ihnen.

 

Oder Sie schreiben uns per Mail an schiller@pflegeplatzmanager.de
oder erreichen uns per Telefon unter: 03661 – 44251-00.

*“ zeigt erforderliche Felder an

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Prozess des Antragsverfahrens

Als zertifizierter IT-Dienstleister verfügen wir über die notwendige Eignung, Sie konkret bei der Antragstellung zu unterstützen. Zusätzlich bieten wir Ihnen mit unserer bereits vorbereiteten Bedarfsmeldung, der Projektskizze sowie den Muss-Kriterien eine erste Hilfestellung und reduzieren somit Ihren Arbeitsaufwand. Der folgende Leitfaden dient Ihnen als Orientierungshilfe im Beantragungsprozess und veranschaulicht den kompletten Ablauf.

Gerne informieren wir Sie über die anteilige Förderhöhe der Länder und nennen Ihnen die Ansprechpartner auf Landesebene. Hinsichtlich der gesetzlichen Entwicklung informieren wir Sie ebenso über die neuesten Änderungen.

Zusätzliche Downloads zu den Muss-Kriterien

Eigenerklärung der Pflegeplatzmanager GmbH zur Erfüllung der benötigten Nachweise aus der KHSFV – Informationssicherheit

Eigenerklärung der Pflegeplatzmanager GmbH zur Erfüllung der benötigten Nachweise aus der KHSFV – Einrichtung eines digitalen Dienstes

Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 KHSFV der Pflegeplatzmanager GmbH
 

1.
Entscheidung

des Krankenhausträgers für den Fördertatbestand 2 – Patientenportale.

2.
Beauftragung

eines zertifizierten IT-Dienstleisters – Die Pflegeplatzmanager GmbH ist zertifiziert.

3.
Bedarfsmeldung

beim zuständigen Land durch den Krankenhausträger.

4.
Förderentscheidung

Entscheidung über die Projektförderung durch das Land.

5.
Antrag auf Förderung

Positive Entscheidung durch das Land: Beantragung der Förderung durch das Land beim BAS.

6.
Antragsprüfung

durch das BAS.

7.
Bereitstellung der Fördermittel

Positive Entscheidung durch das BAS: Auszahlung der Fördermittel an das antragstellende Land.
Anschließend erfolgt die Auszahlung der Fördermittel durch das Land an den antragstellenden Krankenhausträger.

Schnittstelle

Schnittstellen und Interoperabilität

Der Pflegeplatzmanager kann durch standardisierte Schnittstellenlösungen mit jeder gängigen Kliniksoftware zusammenarbeiten. Mit dem FHIR- und HL7-Schnittstellenstandard vernetzen wir die bestehenden Systeme nahtlos miteinander, so dass eine erweitere Datenübermittlung möglich ist und zeitaufwendige Doppeleingaben vermieden werden. Durch diese Interoperabilität können demographische und diagnostische Daten des Patienten bilateral zwischen den Softwarelösungen des Krankenhauses und der Pflegeplatzmanager-Plattform gesetzes- und datenschutzkonform ausgetauscht werden.

Basierend auf der zukunftsorientierten Integration mit den HL7 und FHIR Schnittstellen ist die Erweiterung mit anderen Softwaresystemen jederzeit möglich.

Die passgenaue und individuelle Vernetzung zwischen KIS und der Pflegeplatzmanager-Plattform erleichtert bei schon vielen unserer Kunden die tägliche Arbeit. Seit April 2021 besteht auch eine standardisierte Schnittstellenlösung zum führenden Krankenhausinformationssystem ORBIS, die seitens der Dedalus HealthCare Group für alle externen Softwarelösungen geschaffen wurde.

Der Pflegeplatzmanager ist Marktführer
- über 621 Klinikkunden bundesweit -
Lesen Sie die Erfahrungen und Meinungen unserer Kunden
Icon Pflegeplatzmanager Recht

Rechtlicher Hintergrund

Bund und Länder stellen mit dem am 18. September 2020 im Bundestag verabschiedeten Krankenhauszukunftsgesetz 4,3 Milliarden Euro bereit, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können. Nach §19 Abs. 1 KHZG sind insgesamt elf förderungsfähige Vorhaben gelistet, darunter auch die Förderung für das digitale Entlassmanagement als Teil des Patientenportals. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, sich Digitalisierungsmaßnahmen wie den Einsatz des Pflegeplatzmanagers mit bis zu 70 Prozent vom Bund und 30 Prozent vom Land fördern zu lassen.

Im Hinblick auf die Neuerungen aus dem Krankenhausentgeltgesetz ist die Nutzung von digitalen Patientenportalen seit Neuestem auch gesetzlich geregelt. Bis 2025 müssen Kliniken ein digitales Patientenportal einführen, da sonst Abschläge von bis zu 2 Prozent des stationären und teilstationären Umsatzes drohen. Gemeinsam mit unseren etablierten Partnern schaffen wir für Sie eine integrative Gesamtlösung und erfüllen damit jetzt schon alle Muss-Anforderungen für den Punkt 4.3.2.3 „Digitales Entlassmanagement“ des „Fördertatbestand 2 – Patientenportale“ nach §19 Abs. 1 Nummer 2 KHZG.

Gern informieren wir Sie über die anteilige Förderhöhe der Länder und nennen Ihnen die Ansprechpartner auf Landesebene. Auch hinsichtlich der gesetzlichen Entwicklung und den damit einhergehenden Änderungen halten wir Sie gern auf dem aktuellen Stand. Kommen Sie dafür einfach über unser Kontaktformular auf uns zu.