Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pflegeplatzmanager GmbH

Stand: 26.05.2021

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) und das vom Kunden unterzeichnete Angebot, regeln die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen der Bereitstellung der webbasierten Kommunikationsplattform „Pflegeplatzmanager“ (nachfolgend „PPM“) als „Software-as-a-Service“.

1.2. Diese AGB der Pflegeplatzmanager GmbH mit Sitz in Greiz (nachfolgend „PM“) gelten ausschließlich; abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von PM nicht anerkannt, es sei denn PM stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Schriftform zu. Die AGB gelten auch dann, wenn PM in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Software zur Nutzung bereitstellt.

2. Vertragsabschluss

Mit Unterzeichnung des Angebots durch beide Parteien kommt ein Vertrag mit Inhalt des Angebots und diesen AGB zwischen den Parteien zustande.

3. Vertragsgegenstand; Lizenzumfang

3.1. Mit Abschluss des Vertrages stellt PM dem Kunden die Kommunikationsplattform PPM in der jeweils aktuellsten Version für die Dauer dieses Vertrages zur Verfügung.

3.2. PM gewährt dem Kunden eine zeitlich auf die Vertragslaufzeit, örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkte und inhaltlich im Sinne der Bestimmungen dieser Vereinbarung begrenzte Lizenz zur nicht-ausschließlichen Nutzung von PPM. Eine Übertragung von Eigentumsrechten an PPM oder Teilen hiervon an den Kunden ist mit diesem Vertrag nicht verbunden. Dem Kunden wird lediglich die Nutzung im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen während der Vertragslaufzeit eingeräumt. Dazu zählt insbesondere das nichtausschließliche, nicht übertragbare Recht, PPM zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der verwendeten Endgeräte des Kunden und seiner Mitarbeiter zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen.

3.3. Die Lizenz zur Nutzung von PPM ist auf den Kunden beschränkt. Die Lizenz ist nicht übertragbar, unterlizenzierbar oder sonst zur Weitergabe an Dritte freigegeben.

3.4. Der Kunde verpflichtet sich, keine Änderung an PPM oder Teilen von PPM vorzunehmen. Der Kunde wird insbesondere keine Derivativprodukte erstellen und PPM nicht übersetzen, zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren oder solche Handlungen durch Dritte veranlassen oder genehmigen.

3.5. Handelt es sich beim Kunden um eine Klinik und ist ein Patient mit einem anschließenden Nachsorgebedarf vorhanden, kann der Kunde für die Suche nach einem geeigneten Nachsorgeplatz PPM nutzen und über die automatisierte Abfrage die Patientendaten des Betreffenden ins System eingeben. Alle Eingaben des Kunden in PPM sind wahrheitsgetreu vorzunehmen. Handelt es sich bei dem Kunden um eine Nach- oder Vorsorgeeinrichtung (Pflegedienst ambulant/stationär; Rehaeinrichtung ambulant/stationär; Vorsorgeeinrichtung oder andere im Angebot genannte Einrichtung), kann dieser bei bestehenden freien Kapazitäten PPM für die Suche nach einem geeigneten Bewohner während der Vertragslaufzeit nutzen. Dazu wird der Nutzer über eine vorgegebene Suchmaske alle relevanten Daten des freien Vor- oder Nachsorgeplatzes eingeben.

3.6. Die Parteien räumen sich gegenseitig das Recht ein, die Kennzeichen der jeweiligen anderen Partei (Marken, Logos, Unternehmenskennzeichen wie Firma und geschäftliche Bezeichnung, etc.) für die Dauer dieses Vertrages zur Bekanntgabe der Zusammenarbeit der Parteien und im Rahmen von Werbemaßnahmen für PPM – ungeachtet Art, Umfang und Medium der Werbemaßnahme – unentgeltlich zu nutzen. PM ist insbesondere berechtigt, die Kennzeichen des Kunden auf der eigenen Website und in den sozialen Medien für die Bewerbung von PPM und der Zusammenarbeit der Parteien zu verwenden, soweit der Kunde insoweit nicht widersprochen hat.

4. Bereitstellung von PPM

4.1. PM stellt dem Kunden PPM in der jeweils aktuellsten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server steht, auf dem PPM eingerichtet ist (nachfolgend „Übergabepunkt“ genannt), zur Nutzung bereit. Die Kommunikationsplattform PPM, die für die Nutzung von PPM erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden von PM bzw. von einem von PM beauftragten inländischen Dienstleister bereitgestellt. PM schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen bzw. Endgeräten des Kunden oder seiner Mitarbeiter und dem Übergabepunkt.

4.2. Der Kunde erreicht PPM mittels Webbrowser unter der URL https://plattform.pflegeplatzmanager.de/.

4.3. PM ist bekannt, dass der Kunde auf die verlässliche Erreichbarkeit von PPM angewiesen ist. Die jederzeitige Verfügbarkeit von PPM steht deshalb im höchsten Bestreben von PM. Eine durchgehende Verfügbarkeit kann PM jedoch nicht gewährleisten. PM weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit von PPM eintreten können, die außerhalb des Einflussbereichs von PM liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von PM handeln, von PM nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets, internet- und netzbedingte Ausfallzeiten, die nicht im Einflussbereich von PM liegen sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden und seiner Mitarbeiter genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Erreichbarkeit von PPM haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Erreichbarkeit oder Funktionalität von PPM haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

4.4. PM ist berechtigt, den Zugriff auf PPM zu unterbrechen, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheit oder Integrität der Server von PM bzw. der Server eines von PM beauftragten Dienstleisters oder zur Durchführung von Wartungsarbeiten an PPM erforderlich ist. PM ist bemüht, dass durch Wartungsarbeiten keine Einschränkungen der Nutzbarkeit von PPM während der Regelbetriebszeiten entstehen. PM wird im Falle der Unterbrechung der Verfügbarkeit von PPM zur Durchführung von Wartungsarbeiten an PPM den Kunden im Voraus per E-Mail über die voraussichtliche Ausfallzeit informieren.

4.5. PM erläutert die Funktionalitäten und Abläufe für den Kunden von PM (Kunden-LogIn erforderlich) digital unter https://hilfe.pflegeplatzmanager.de/ (Knowledge-Base) und passt die dortigen Inhalte fortlaufend an den jeweils aktuellen Stand an.

5. Liefertermin

5.1. Sofern zwischen den Parteien im Angebot ein Liefertermin vereinbart ist, ist dieser durch PM eingehalten, wenn dem Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt der Zugriff auf PPM möglich ist.

5.2. Für die Bereitstellung von PPM ist PM auf die Mitwirkung des Kunden gemäß Ziffer 10 der AGB angewiesen. Für den Fall, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht fristgerecht nachkommt, verschiebt sich ein vereinbarter Liefertermin und die vereinbarte Vertragslaufzeit entsprechend.

6. Weiterentwicklung, Wartung & Support

6.1. PM entwickelt PPM während der Vertragslaufzeit in Bezug auf Qualität und Modernität fort, passt es an geänderte Anforderungen an, beseitigt Fehler, um die geschuldete Qualität aufrechtzuerhalten, und überlässt dem Kunden hieraus entstehende neue Versionen von PPM. Ziel ist es, mindestens quartalsweise ein Release zur Verfügung zu stellen.

6.2. PM erbringt die Weiterentwicklungs- und Wartungsleistungen nach dem jeweiligen Stand der Technik und so, dass sie sich am überwiegenden Interesse der Gesamtheit der Kunden orientieren.

6.3. PM ist darüber hinaus berechtigt, einzelne bestehende Features von PPM im Rahmen der Fortentwicklung zu entfernen, soweit dadurch die Nutzung von PPM für den Kunden nicht unzumutbar eingeschränkt wird.

6.4. PM ist verpflichtet, technischen Support im Falle von Fehlfunktionen von PPM zu erbringen. PM steht dem Kunden zu diesem Zweck montags bis freitags jeweils zwischen 7:00 und 17:00 Uhr (MEZ/MESZ), ausgenommen der gesetzlichen Feiertage im Bundesland Thüringen und der Bundesrepublik Deutschland, via E-Mail unter support@pflegeplatzmanager.de oder telefonisch zur Verfügung. PM ist nicht zur Bearbeitung von solchen Supportanfragen des Kunden verpflichtet, die sich mithilfe der Knowledge-Base beantworten lassen.

6.5. PM pflegt, soweit rechtlich zulässig, die öffentlich zugänglichen Adressen von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen- und ggf. von weiteren einbezogenen Leistungserbringern – in PPM ein und aktualisiert diese mindestens halbjährig, nach Möglichkeit häufiger. PM informiert gemeinsam mit den Kliniken die Einrichtungen im Einzugsbereich der Klinik über PPM.

7. Vergütung

7.1. Die durch den Kunden an PM zu zahlende Vergütung für die Nutzung von PPM ergibt sich aus dem Angebot.

7.2. Die im Angebot angegebenen Preise sind netto zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

7.3. Rechnungen sind durch den Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum mittels Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto von PM zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug.

8. Schutzrechte Dritter

8.1. PM gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung von PPM durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln leistet PM dadurch Gewähr, dass sie dem Kunden nach seiner Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an PPM oder an gleichwertiger Software verschafft.

8.2. Der Kunde unterrichtet PM unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (z.B. Urheber- oder Patentrechte) an PPM geltend machen. PM unterstützt den Kunden bei dessen Verteidigung gegen die Angriffe des Dritten durch Beratung und Information.

9. Haftung

9.1. PM haftet nur für Schäden, deren Schadensursache auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf einer zumindest fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruht. Als Kardinalpflichten gelten solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, auf deren Einhaltung der Vertragspartner daher vertraut und auch vertrauen darf und/oder Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Bei Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.2. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit PM ausnahmsweise eine Garantie übernommen hat. Darüber hinaus bleibt die Haftung gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlich zwingenden produkthaftungsrechtlichen Vorschriften unberührt.

10. Mitwirkungspflichten des Kunden

10.1. Der Kunde ist zur Mitwirkung wie folgt verpflichtet:

  • Unterstützung bei der Organisation von Netzwerktreffen in Abstimmung mit PM;
  • Einladung zu und Durchführung von Netzwerktreffen in Abstimmung mit PM
  • Bewerbung der Netzwerktreffen bei Nachversorgern und Kliniken in der Region des Kunden;
  • Unterstützung beim Onboarding von Nachversorgern in PPM;
  • Bereitstellung verantwortlicher Ansprechpartner des Kunden mit Vertretungsmacht hinsichtlich aller Entscheidungen im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages;
  • Zuarbeit der gewünschten Account- und Einrichtungsstruktur zum Anlegen der Nutzerkonten

10.2. Weitere Mitwirkungspflichten können die Parteien im Angebot regeln.

11. Vertraulichkeit, Datenschutz

11.1. Die Parteien verpflichten sich hiermit, alle rechtlichen und tatsächlichen, die jeweilige Partei und/oder die mit ihr verbundenen Unternehmen und/oder deren Gesellschafter, Organe, Mitarbeiter, Dienstleister betreffenden Informationen, die sie direkt oder indirekt im Rahmen der Vertragsdurchführung oder der Vertragsverhandlung von der jeweils anderen Partei erhalten, insbesondere: Umsatzplanungen, Kostenübersichten, Gewinnentwicklungen, technische Ausführungen und dergleichen, die Beschreibung der Zusammenarbeit, die in Aussicht genommenen Zeitpläne, Ziele, Ideen für die Ausführung des Projektes, Inhalte dieses Vertrages und seiner Anlagen, andere nicht öffentlich verfügbare Informationen, die die Parteien im Rahmen des Projektes gegenseitig erlangen, oder die aus oder aufgrund des Projektes entstehen (nachfolgend „vertrauliche Informationen“) – unabhängig davon, ob diese als vertraulich markiert oder aufgrund ihres Inhaltes oder dem Kontext ihrer Offenlegung als vertraulich gelten –, Dritten gegenüber streng geheim zu halten und Stillschweigen hierüber zu bewahren. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich für Zwecke der Vertragsdurchführung verwendet und verwertet werden.

11.2. Die Parteien sichern sich gegenseitig insbesondere zu, vertrauliche Informationen auch nicht in anderer Form Dritten zugänglich zu machen und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um einen Zugriff Dritter auf vertrauliche Informationen zu vermeiden.

11.3. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die entweder allgemein oder den Vertragsparteien bei Abschluss dieses Vertrages bereits bekannt waren oder ohne Verletzung dieser Klausel zukünftig bekannt werden.

11.4. Die Pflicht zur Geheimhaltung der vertraulichen Informationen besteht während der gesamten Laufzeit dieses Vertrages sowie für einen Zeitraum von 10 Jahren über dessen Beendigungszeitpunkt hinaus. Die Parteien sind solange zur Geheimhaltung der vertraulichen Informationen verpflichtet, bis diese auf anderem Wege allgemein bekannt werden oder die übrigen Vertragsparteien schriftlich auf die Geheimhaltung verzichtet haben.

11.5. PM erhebt und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsdurchführung gegebenenfalls personenbezogene Daten von Mitarbeitern und Vertretern des Kunden. Daneben werden die in die Kommunikationsplattform eingegeben personenbezogenen Daten durch PM erhoben und gespeichert. PM beachtet bei der Erhebung und Verarbeitung dieser Daten die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes sowie sonstige spezialgesetzliche, datenschutzrechtliche Bestimmungen. PM wird zur Vertragsdurchführung insbesondere eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO mit dem Kunden abschließen.

11.6. PPM sichert zu, dass ihre Mitarbeiter ausführlich über Inhalt und Rechtsfolgen des § 203 StGB belehrt wurden und jeder Mitarbeiter arbeitsvertraglich verpflichtet wurde, § 203 StGB sowie die sonstigen Regelungen des Datenschutzes strikt einzuhalten.

12. Laufzeit; Folgen der Beendigung

12.1. Die Laufzeit und etwaige Kündigungsfristen sind im Angebot zwischen den Parteien geregelt.

12.2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den Regelungen im Angebot unberührt. Jeder Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

12.3. Im Falle der Beendigung dieses Vertrages wird der Zugang des Kunden zu PPM zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages gesperrt. Eine weitere Nutzung von PPM ist nicht mehr möglich. Sofern für einen vom Kunden eingestellten Patienten zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung eine oder mehrere Bewerbungen von Pflegeeinrichtungen vorliegen, werden die Daten des Patienten für einen Zeitraum von einer Woche ab Vertragsbeendigung weiter vorgehalten, um eine Vermittlung des Patienten noch zu ermöglichen. Mit Ablauf der einwöchigen Nachfrist werden auch diese Daten gelöscht.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel in Satz 1 selbst.

13.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so hat dies auf den übrigen Inhalt des Vertrages keinen Einfluss. Alle Parteien verpflichten sich in diesem Fall, anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die wirksam ist und dem Inhalt der ungültigen Bestimmung unter Beachtung des von den Parteien Gewollten möglichst nahe kommt. Das Entsprechende gilt bei einer Vertragslücke.

13.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Greiz.

13.4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Normen, die auf andere Rechtsordnungen verweisen sowie Vorschriften des UN-Kaufrechts (CISG) sind ausgeschlossen.